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Bußgeldbescheid

Warum habe ich einen Bußgeldbescheid bekommen?

Sie haben entweder eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit begangen oder eine Verwarnung wurde nicht rechtzeitig beziehungsweise nicht korrekt oder nicht an die richtige Stelle bezahlt!  Ein Verkehrsverstoß wird grundsätzlich durch einen Bußgeldbescheid geahndet, in dem neben der Geldbuße auch die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen erhoben werden.

Eine Ausnahme hiervon ist nur möglich bei Verkehrsverstößen, für die der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog lediglich eine Geldbuße von max. 55 € vorsieht. In solchen Fällen kann ein „unbürokratisches“ Verwarnungsangebot unterbreitet werden. Falls die im Verwarnungsangebot festgesetzte Geldbuße innerhalb von einer Woche bezahlt wird, ist die Verwarnung rechtswirksam geworden und das Verfahren erledigt. Ein Bußgeldbescheid mit Gebühren und Auslagen wird dann nicht mehr erlassen.

Kann diese Wochenfrist, egal aus welchen Gründen (z.B. wegen Verlust oder Nichterhalt der Verwarnung, urlaubsbedingter Abwesenheit) nicht eingehalten werden, wird von der Bußgeldstelle ein Bußgeldbescheid erlassen, in dem neben der Geldbuße die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen erhoben werden. Die nochmalige Erteilung eines Verwarnungsangebotes ist rechtlich nicht vorgesehen.