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Verwarnung / Anhörung

Ich habe einen Anhör- bzw. Zeugenfragebogen erhalten. Was ist zu tun?

Wenn der Bußgeldkatalog für den Verkehrsverstoß eine Geldbuße von höchstens 55 € und keine Punkte vorsieht, kann ein „unbürokratisches“ Verwarnungsangebot unterbreitet werden. Falls der im Verwarnungsangebot festgesetzte Geldbetrag innerhalb einer Woche bezahlt wird, ist die Verwarnung rechtswirksam geworden und das Verfahren erledigt.

Andernfalls müssen Sie den Bogen immer innerhalb einer Woche ausgefüllt zurückschicken. Wird der für den Verkehrsverstoß Verantwortliche, i. d. R. der Fahrer, nicht mitgeteilt, so führen wir eine sogenannte Fahrerermittlung durch. Dies bedeutet, dass der Halter u. a. zur Dienststelle vorgeladen werden kann. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass das Beweisfoto mit einem bei anderen Behörden (z. B. Einwohnermeldeamt) aufliegenden Lichtbild verglichen wird. Auch Ermittlungen in der Nachbarschaft bzw. am Arbeitsplatz können durchgeführt werden. Diese Maßnahmen sind zum einen mit Unannehmlichkeiten und zum anderen teilweise mit Kosten für den Halter beziehungsweise für den Betroffenen (i.d.R. der Fahrer) verbunden.

Weitere Maßnahmen stellen die richterliche Vernehmung des Zeugen (i.d.R. des Halters bzw. Fahrzeugverantwortlichen) sowie die Beantragung eines anthropologischen Vergleichsgutachtens dar. Die Beauftragung eines Gutachters ist mit Kosten verbunden, die grundsätzlich durch den Betroffenen zu tragen sind.