Ein kurzer Rückblick – unser Auftrag
Zur Entlastung der Polizei und zur Steigerung der Verkehrssicherheit und Verkehrsmoral eröffnete der Gesetzgeber Mitte der neunziger Jahre für 22 Städte und Gemeinden die Möglichkeit, geringfügige Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr selbst zu verfolgen. Im Laufe der Jahre kamen weitere Gemeinden sowie die Überwachung des fließenden Verkehrs hinzu.
Heute können alle bayerischen Städte und Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis neben den Dienststellen der Bayerischen Landespolizei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetzes verfolgen und ahnden, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden oder Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen (§ 88 Abs. 3 Nr. 3 Zuständigkeitsverordnung).
Das gemeinsame Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und wurde 2007 von 12 Städten und Gemeinden aus dem Raum Mittelschwaben zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Stärkung der öffentlichen Ordnung gegründet. Zwischenzeitlich überwachen wir in 51 Trägerkommunen aus den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg, Dillingen, Donau-Ries, Günzburg, Oberallgäu, Ostallgäu und Unterallgäu den fließenden und/oder den ruhenden Verkehr.
Als regionaler Partner übernehmen wir für unsere Trägerkommunen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit alle Verfahrensschritte bei der Verfolgung und Ahndung der Verkehrsverstöße, einschließlich Bußgeldstelle sowie die Bearbeitung der Gerichts- und Vollstreckungsverfahren.
Die Unternehmensträger übertragen die hoheitliche Aufgabe, Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG zu verfolgen und zu ahnden, auf das gemeinsame Kommunalunternehmen. Das gKU führt die Aufgabe nach Maßgabe der für die Polizei geltenden Vorschriften mit den Rechten, Befugnissen und Pflichten der Träger durch.
Oberstes Ziel ist für uns die Erhöhung der Verkehrssicherheit.