Ihr Weg zu uns
- Die Kommune beschließt dem gKU beizutreten.
- Die Trägerkommunen stimmen dem Beitritt zu.
- Der Verwaltungsrat entscheidet über die Aufnahme und beschließt die neue Satzung. Der Verwaltungsrat tagt i.d.R. jeweils im Frühjahr und Herbst.
- Die Satzung wird vom Landratsamt Augsburg im Amtsblatt veröffentlicht.
- Es folgt die gemeinsame Festlegung der Überwachungsgebiete im Benehmen mit der Polizei.