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Ihr Weg zu uns

  • Die Kommune beschließt dem gKU beizutreten.
  • Die Trägerkommunen stimmen dem Beitritt zu.
  • Der Verwaltungsrat entscheidet über die Aufnahme und beschließt die neue Satzung. Der Verwaltungsrat tagt i.d.R. jeweils im Frühjahr und Herbst.
  • Die Satzung wird vom Landratsamt Augsburg im Amtsblatt veröffentlicht.
  • Es folgt die gemeinsame Festlegung der Überwachungsgebiete im Benehmen mit der Polizei.